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Neue Gesetze im Steuerrecht bedeuten oft höhere Abgaben als zuvor. Manchmal verbergen sich in neuen Gesetzen aber auch Möglichkeiten zum Geldsparen!
Wussten Sie schon, dass Sie bis zu 20 Prozent unserer Rechnung für Jahrespflegearbeiten, für den Schnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken von Ihrer Steuer absetzen können? Als Jahreshöchstgrenze für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ hat der Gesetzgeber pro Jahr 600 Euro vorgesehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung beglichen wurde.
Hierzu ein Beispiel: Familie Meier hat uns in diesem Jahr mit der Pflege seines Gartens beauftragt. Die Rechnung über den Schnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken beläuft sich auf 3.000 Euro. Sofern Familie Meier in diesem Jahr nicht bereits sonstige „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend gemacht hat, beträgt die Steuerermäßigung bei der Einkommensteuerveranlagung 20 Prozent von 3.000 Euro, also 600 Euro!
Lassen Sie Ihren Garten fachmännisch überprüfen und auf Herbst und Winter vorbereiten. Und sparen Sie bares Geld, wenn Sie uns als Fachbetrieb mit den Maßnahmen beauftragen! Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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